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Ausgabe 110-2/2007

"Jugendschutz grenzüberschreitend verbessern"

Gespräch mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann

Interview

Bernd Neumann, geboren am 6. Januar 1942 in Elbing/Westpreußen, verheiratet, zwei Kinder, ist seit dem 22. November 2005 der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Nach Eintritt in die CDU (1962) und Studium der Pädagogik in Bremen (1963-1966) arbeitete er von 1966 bis 1971 als Lehrer in Bremen. Er ist langjähriger Vorsitzender der CDU Bremen und seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Staatsminister für Kultur und Medien ist er direkt der Bundeskanzlerin zugeordnet. Sein Aufgabengebiet ist weit gefächert. Es umfasst die Förderung national bedeutender kultureller Einrichtungen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur ebenso wie die Vertretung nationaler kulturpolitischer Interessen auf europäischer Ebene. Im Bereich der Medienpolitik ist es vor allem seine Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Medienstandort Deutschland den rasanten technischen Entwicklungen anzupassen. Besondere Berücksichtigung muss dabei zum Beispiel der Jugendschutz in den elektronischen Medien finden. Im Jahr 1998 hat die damalige Bundesregierung die kultur- und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes in einer Regierungsbehörde gebündelt und das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geschaffen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat seinen Amtssitz im Bundeskanzleramt. Er wird in seiner Arbeit von rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn unterstützt.

KJK: Die Berlinale ist vorüber: Wenn Sie an Ihre vielen Termine zurückdenken, welcher war für Sie der wichtigste?
Bernd Neumann: "Der wegen seiner politischen Bedeutung wohl wichtigste Termin war das Treffen der EU-Kultur- und Medienminister, die auf meine Einladung hin nach Berlin kamen. Auch die EU-Kommissare Viviane Reding und Jan Figel nahmen teil. Ich konnte mich mit meinen Ministerkollegen auf wesentliche Fortschritte in den Bereichen Fernsehrichtlinie und Kulturwirtschaft einigen. Glanzvoller Höhepunkt des Treffens war die Teilnahme der Kultur- und Medienminister an der Preisverleihung für die 25 'European Shooting Stars'. Dieses EU-Minister-Treffen unterstreicht auch die internationale Bedeutung und Anerkennung, die die Berlinale in Europa genießt."

Die Bundesregierung hat den European Film Market mit 1,2 Millionen Euro bezuschusst und die Berlinale insgesamt mit rund 7,5 Millionen Euro gefördert. Müssen diese Summen angesichts der vielen neuen Filmfestivals, die mit Geld um Stars und Filme buhlen, in Zukunft erhöht werden?
"Die Berlinale nimmt an diesem Buhlen um Stars mit teils horrenden Summen aus gutem Grund nicht teil. Sie ist ein internationales Filmfestival mit klarem Profil und kulturpolitischem Anspruch. Und was die Stars anbelangt – die diesjährige Berlinale war auch ohne Lockgelder ein Festival mit reger Starbeteiligung, weil das Gesamtkonzept stimmt. Die Finanzierung der Berlinale ist derzeit durch die kluge Kombination von Mitteln der öffentlichen Hand und Sponsoren gesichert."

Das Kinder- und Jugendfilmfest der Berlinale kann inzwischen auf dreißig erfolgreiche Jahre zurückblicken. Zum ersten Mal fand es in diesem Jahr unter dem neuen Namen Generation statt. Hatten Sie Gelegenheit, diesen Teil des Festivals zu besuchen?
"Ich verfolge natürlich mit großem Interesse, was dort oder in den anderen Sektionen läuft. Besonders habe ich mich darüber gefreut, dass der von meinem Haus gemeinsam mit dem Kuratorium junger deutscher Film geförderte Film 'Blöde Mütze' als deutscher Beitrag bei 'Generationen Kplus' vertreten war."

Bei einzelnen Vorführungen des Kplus-Programms wurden Kinder aufgefordert, wieder den Kinosaal zu verlassen, weil der Film nur für ältere Kinder empfohlen war. Und bei der Aufführung des Siegerfilms "Das Internat" wurden alle Kinder, die noch nicht zwölf Jahre alt waren, wieder weggeschickt – das führte zu Enttäuschung und einem Eklat. Muss der Jugendschutz in diesen Fällen so streng sein?
"Von einem Eklat würde ich nicht sprechen. Wenn die Kinokarten verkauft werden, ist der Siegerfilm noch nicht bekannt. So kann es passieren, dass Kinder im Kino sind, für die der Film altersmäßig nicht geeignet ist. Die Enttäuschung bei den Kindern ist verständlicherweise groß, wenn sie dann den Saal verlassen müssen. Das Problem ist den Machern des Kinder- und Jugendfilmfestivals bekannt und man versucht, eine Lösung für das nächste Festival im Interesse der Kinder zu finden. Ich halte es für falsch, deswegen den Jugendschutz zu lockern."

Ist der Jugendschutz in den Kinos nicht sowieso in Gefahr, anachronistisch zu sein, wenn es in den elektronischen Medien wie dem Internet so gut wie keine Schranken gibt?
"Zunächst: Auch das Internet ist kein schranken- und mithin rechtsfreier Raum. Rechtsfreie Räume sind in diesem Bereich nicht akzeptabel. Ein so hochrangiges Rechtsgut wie der Kinder- und Jugendmedienschutz, der in unserer Verfassung verankert ist, darf auch in einer immer mehr vernetzten Welt nicht aufgegeben werden. Die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes enthalten im nationalen Rahmen Regeln, die darauf abzielen, insbesondere Kinder und Jugendliche vor schädigenden und ihre Entwicklung beeinträchtigenden Medieninhalten zu schützen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält in Abstufungen deutliche Beschränkungen für einschlägige Angebote und dies gilt auch für Angebote aus dem Internet. Der Aussage, dass es in elektronischen Medien so gut wie keine Schranken gebe, möchte ich daher widersprechen.
Ich sehe aber auch, dass im Bereich der unübersichtlichen und flüchtigen Online-Medien mehr Probleme bestehen, den Jugendschutz so wirksam umzusetzen, wie dies beim Kinofilm der Fall ist. Daraus einen resignierenden Schluss zu ziehen und Abstriche beim Jugendschutz im Kino zu machen, ihn gar als anachronistisch zu sehen, halte ich für den ganz falschen Weg. Vielmehr bedarf es vermehrter Anstrengungen, ein hohes Schutzniveau für alle Medien sicherzustellen, die auf Kinder und Jugendliche einwirken. Nationale Gesetze haben natürlich auch nur eine begrenzte Wirkung. Daher setze ich mich auf europäischer Ebene im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Novellierung der Fernsehrichtlinie dafür ein, dass der Jugendschutz grenzüberschreitend verbessert wird. In den gegenwärtig unter deutscher Ratspräsidentschaft geführten Verhandlungen besteht Einigkeit, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf sogenannte 'nicht-lineare' audiovisuelle Mediendienste (die der Nutzer zeitunabhängig abrufen kann) zu erweitern. Es sollen damit auch auf EU-Ebene Jugendschutzvorschriften für die nicht-linearen audiovisuellen Dienste eingeführt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem verbesserten Jugendschutz in Europa."

Wie schätzen Sie die Altersfreigaben der FSK ein, die mit 0 – 6 – 12 – 16 und 18 Jahren operieren. Sind diese Altersstufen noch zeitgemäß und angemessen? Was halten Sie von einer Reform auf drei Stufen 0 – 10 – 16?
"Bund und Länder haben Mitte letzten Jahres gemeinsam beschlossen, die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Die Medienforscher vom Hans-Bredow-Institut werden ihre Untersuchungsergebnisse, die auch die Altersfreigaberegelungen betreffen, im Herbst 2007 vorstellen. Ich möchte da jetzt noch nicht vorgreifen und mich deshalb nicht zu einer möglichen Reform der Freigabegrenzen für Kinofilme im Detail äußern.
Allgemein ist zum System der Altersfreigaben zu sagen, dass diese Altersgrenzen nicht durch die FSK, also der 'Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft' festgesetzt wurden, sondern vom Jugendschutzgesetz vorgegeben sind. Sie gelten nicht nur für Filme, sondern z. B. auch für die Altersklassifizierung von Computerspielen. Im Prinzip sind diese Altersgrenzen akzeptabel. Aber nicht alle Jugendlichen gleichen Alters befinden sich auch auf dem gleichen Entwicklungsstand. Da mag mancher Film, der erst ab zwölf freigegeben ist, vielleicht auch schon für einen Zehnjährigen geeignet sein. Aus der wissenschaftlichen Diskussion weiß ich, dass Entwicklungspsychologen und Wirkungsforscher die Altersgrenze zwischen sechs und zwölf Jahren als zu undifferenziert einschätzen. Schulanfänger und pubertierende Jugendliche werden ja bei der Altersklassifizierung nach dem Jugendschutzgesetz in einer Gruppe zusammengefasst.
Die 'Parental-Guidance-Regel' im Jugendschutzgesetz ist deshalb meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung. Seit der Novelle des Jugendmedienschutzes 2003 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass Kinder ab 6 Jahren einen Film, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist, auch dann anschauen dürfen, wenn ein Sorgeberechtigter das Kind ins Kino begleitet. Ich halte viel davon und wie ich höre, erhält auch die FSK positive Resonanz etwa von Seiten der Eltern und der Lehrer. Es ist stets zu begrüßen, wenn sich Eltern damit auseinander setzen, was ihre Kinder im Fernsehen oder im Kino sehen. Insbesondere weil die Eltern dann auch erleben, wie bestimmte Filme oder Serien auf ihre Kinder wirken und sich dadurch die Möglichkeit ergibt, dass über das Gesehene in der Familie gesprochen wird."

Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: "Die Koalitionspartner berücksichtigen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes den Aspekt der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an Kulturangeboten." Was immer das heißen soll: Was haben Sie in diesem Bereich vor?
"Der beste Film nutzt nichts, wenn er seine Zuschauer nicht erreicht. Das Sehen eines Films, die Nutzung neuer Medien, das Hören von Musik – all das muss erlernt werden. Deshalb muss auf der Kunst- und Medienerziehung besondere Aufmerksamkeit liegen. Kulturelle Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe an Kultur. Hierin haben vor allem die Kommunen und Länder als Träger von Bildungseinrichtungen eine Aufgabe. Aber der Bund hat auch Verantwortung und entsprechende Möglichkeiten. Mein Haus z. B. fördert zahlreiche kulturelle Einrichtungen von nationaler Bedeutung, von denen die meisten sehr aktiv Angebote für Kinder und Jugendliche entwickeln. Im Medienbereich gehört dazu, dass wir z. B. die überregionalen Kinderfilmfeste unterstützen und die Vision Kino GmbH als bundesweite Serviceeinrichtung für schulische und außerschulische Filmarbeit eine Art zentrale Informationsstelle für Lehrer, Schüler, Eltern sowie Film- und Medienschaffende geworden ist."

Sie wollen durch steuerliche Anreize privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland mobilisieren und haben deshalb mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) ein neues Modell zur Stärkung der Filmproduktion beschlossen. In den nächsten Jahren stehen dafür jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wird davon auch der Kinder- und Jugendfilm profitieren können?
"Aber selbstverständlich. Der DFFF steht Kinder- und Jugendfilmen wie allen anderen Kinofilmen offen. Von den rund 15 positiven Bescheiden, die bereits ergangen sind, entfallen zwei auf Kinderfilme. Bei den beiden Filmen, die der DFFF fördern wird, handelt es sich um 'Prinzessin Lillifee' und 'Urmel 2'. Ich weiß aber, dass noch eine ganze Reihe von Kinderfilmen geplant ist, sodass ich davon ausgehe, dass in den nächsten Monaten weitere Kinderfilme Förderungen erhalten werden. Eine Feststellung, die Sie in Ihrer Frage getroffen haben, möchte ich allerdings noch klarstellen. Bei der Förderung durch den DFFF handelt es sich nicht um steuerliche Anreize, die privates Kapital mobilisieren. Wir arbeiten mit einem Modell, das jedem Produzenten in Deutschland, der einen Kinofilm im Rahmen der Richtlinie für den DFFF herstellt, bis zu 20 Prozent der in Deutschland ausgegeben Produktionskosten erstattet."

Nina Hoss wurde bei der Berlinale als beste Darstellerin mit einem Silbernen Bären ausgezeichnet, in Los Angeles hat der Film 'Das Leben der anderen' den Oscar gewonnen, der deutsche Film setzt sich immer öfter gegen hochkarätige Konkurrenten durch. Gerade 'Das Leben der anderen' ist doch ein sehr deutsches Thema, aber bei der Berlinale haben Sie gefordert, dass die europäischen Filmnationen noch stärker zusammenarbeiten sollen. Gehen nicht gerade dann landestypische Inhalte verloren?
"Ganz im Gegenteil. Die landestypischen Inhalte machen ja gerade die Stärke des europäischen Films aus. Was ist denn eigentlich ein sogenannter 'europäischer Film'? Nach meinem Verständnis bleiben sie nationale Filme, die nicht nur im Herstellungsland, sondern darüber hinaus auch in anderen europäischen Ländern Resonanz finden und ankommen. Um eine starke europäische Filmindustrie zu schaffen, müssen wir daher zunächst einmal für starke Filmindustrien in den einzelnen Mitgliedsstaaten sorgen. Europas Stärke ist seine kulturelle Vielfalt. Es werden ungefähr 850 Filme jährlich in Europa produziert. Die Stärke der nationalen Filmkulturen ist ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität Europas.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn wir, die Politik, dazu beitragen könnten, dass die nationalen Filme und Koproduktionen in Europa eine bessere Anerkennung in den jeweiligen europäischen Nachbarstaaten finden, auf das sie zu wahrhaft europäischen Filmen werden können. Deshalb ist die Förderung des grenzüberschreitenden Vertriebs nationaler europäischer Filme, wie dies z. B. durch das Media Programm der EU geschieht, ein ganz wichtiger Aspekt der Stärkung auch des nationalen Films und seiner Inhalte. Für dieses Ziel sollten die europäischen Filmnationen in der Tat noch stärker zusammenarbeiten."

Die digitale Distribution wird in Zukunft die Kinolandschaft verändern, wie kann man Konzentration verhindern und Vielfalt erhalten?
"Die Frage lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Die Digitalisierung führt zu tief greifenden Veränderungen der Vertriebswege und zu erheblichen Investitionen in der gesamten Kinolandschaft. Es ist Aufgabe der Politik, diese Auswirkungen zu verfolgen und dort steuernd einzugreifen, wo Fehlentwicklungen absehbar sind. Die digitale Distribution darf nicht dazu führen, dass die Vielfalt in den Kinoprogrammen verloren geht und wir nur noch amerikanische Blockbuster zu sehen bekommen. Hier spielt die Verschlüsselung eine wesentliche Rolle, ebenso die Frage, wer letztlich Herr im Kino ist: der Betreiber oder der Verleih. Für die Erhaltung von Vielfalt ist aber auch die Frage der technischen Standards von wesentlicher Bedeutung. Die Politik muss, wenn sie fördernd in diese Entwicklungen eingreift, darauf achten, dass nur Systeme gefördert werden, die über offene Schnittstellen verfügen, also alle digitalen Formate auf dem System abspielen. Eine Entwicklung, bei der amerikanische Majors Sonderzugang erhalten und andere dagegen faktisch ausgeschlossen werden, ist zu verhindern. Ich würde mir wünschen, dass viele Menschen ins Kino gehen und dabei auch die Wahl unter zahlreichen europäischen und deutschen Filmen haben."

Die Digitalisierung verlängert die Verfügbarkeit eines Produkts, aber sie verändert auch die Medienerfahrungen – vieles ist heute erreichbar und verfügbar, was früher den Erinnerungen vorbehalten war. Wie gehen Sie selbst mit diesen Medien um, schauen Sie sich auf DVD Filme an, die Sie früher im Kino gesehen haben?
"Leider fehlt mir dafür die nötige Zeit, aber gelegentlich – ich habe auch schon den einen oder anderen 'Filmklassiker' auf DVD angesehen. Zuletzt war es der russische Klassiker 'Wenn die Kraniche ziehen'."

Interview: Manfred Hobsch

 

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