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Ausgabe 135-3/2013

Bundestag hat siebte FFG-Novellierung beschlossen

Hintergrund

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 12. Juni 2013 das Filmförderungsgesetz (FFG) novelliert. Bei Stimmenthaltung der Linken billigten alle übrigen Fraktionen die Vorlage (Drucksachen, 17/12370, 17/13689). Das novellierte Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und ist bis 2016 befristet. Die bisherige FFG-Fassung läuft Ende 2013 aus. Damit sind die Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) verlängert. Die Filmabgabe fließt an die FFA, die damit deutsche Filmproduktionen finanziell unterstützt. Abgabepflichtig sind die Verwerter von Kinofilmen, also Kinos, Unternehmen der Video-Industrie einschließlich Online-Anbieter, TV-Veranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen. Im Jahr 2011 bewilligte die FFA insgesamt eine Fördersumme von 73,5 Millionen Euro. Von den 212 deutschen Filmen, die 2011 im Kino anliefen, hatte die FFA nach eigenen Angaben 89 unterstützt. Die geförderten Filme hatten 94 Prozent der Besucher aller deutschen Produktionen auf sich gezogen. Bis zuletzt hatten die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion im Kulturausschuss über einen Kompromiss in strittigen Fragen der Filmförderung gerungen, um die Gesetzesnovelle mit möglichst breiter Zustimmung im Bundestag verabschieden zu können. Damit wollten die Fraktionen angesichts der laufenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht ein "starkes Signal" für die Filmförderung und die Filmabgabe geben.

In seiner Beschlussempfehlung am 3. Juni hob der Kulturausschuss das Engagement des Gesetzgebers zugunsten des Kinderfilms hervor: "Dem Kinderfilm in Deutschland haben wir die Türen geöffnet; mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir die Projektfilm- und Referenzfilmförderung sowie die Absatzförderung von deutschen Kinderfilmen, die nach originären Stoffen gedreht werden."

Ein im Ausschuss beschlossener Änderungsantrag sieht im Einzelnen vor, dass Dokumentar- und Kinderfilme, Erstlingswerke und Filme mit Herstellungskosten unter 100.000 Euro bei der Anrechnung von Referenzpunkten bei der Referenzförderung besser gestellt werden, als dies im Regierungsentwurf vorgesehen war. Diese Referenzpunkte sind maßgeblich für die Höhe der Fördersumme. In diesem Zusammenhang wies die Produzentenallianz darauf hin, dass bei den finalen Beratungen erfreulicherweise mehrere Forderungen von ihrer Seite und von anderen Verbänden aufgegriffen wurden. So wurde der Zeitraum, in der die für eine Referenzförderung erforderlichen Zuschauerzahlen erreicht werden müssen, nun auf drei Jahre verlängert. Zudem werden Filmeinsätze in nichtgewerblichen Abspielstätten, die zu pauschalen Leihmieten erfolgen, wieder berücksichtigt.

Die siebte Novelle enthält über die kinderfilmspezifischen oder -relevanten Veränderungen hinaus eine Reihe grundlegender Neuregelungen. So weitet sie erstmals die Pflicht zur Zahlung der Filmabgabe auf Online-Videotheken mit Sitz im Ausland aus. Im Gegenzug verkürzt sich die Sperrfrist zur Video-on-Demand-Auswertung neuer Kinofilme von neun auf sechs Monate. Eine weitere Neuerung ist die Aufnahme der Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der FFA. Ferner fördert die Novelle künftig ein barrierefreies Kino. Vorgesehen ist, dass von jedem öffentlich geförderten Film eine Version mit Untertiteln für Taube und Hörgeschädigte und eine Fassung mit Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte hergestellt werden. Zudem können Kinos gefördert werden, wenn sie ihre Vorführräume behindertengerecht modernisieren.

Die Laufzeit ist diesmal auf drei Jahre statt der bisher üblichen fünf Jahre befristet. Ein Grund ist der rasante technologische Wandel. So erwarten Experten, dass die Umstellung von der DVD- auf die Video-on-Demand-Verwertung zu Marktveränderungen führen wird, die eine Anpassung des Abgabensystems erforderlich machen können.

In der Debatte wiesen mehrere Abgeordnete darauf hin, dass es sich nicht um eine umfassende Novellierung handele. Diese werde erst in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum FFG vorliegen werde. In Karlsruhe sind derzeit mehrere Klagen von Kinoketten anhängig.

Im Bundestag stimmten zudem bei Ablehnung der Linken alle anderen Fraktionen für einen Antrag der Regierungskoalition zur Stärkung des deutschen Kinderfilms (17/12381). Darin stellen die Koalitionsfraktionen fest, dass immer weniger Filme für Kinder nach zeitgenössischen Stoffen gedreht werden, die aus der unmittelbaren Lebenswirklichkeit der Kinder stammen. In Kino und Fernsehen werde Kindern überwiegend preisgünstige und konfektionierte Durchschnittsware angeboten, dominierten Märchen- und ausländische Zeichentrickfilme. Der hochwertige deutsche Kinderfilm, der originäre Stoffe umsetze, befinde sich in einem aussichtslosen Wettbewerb mit Produktionen aus den großen amerikanischen Studios.

Der Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, den deutschen Kinderfilm zu einer eigenen Marke zu entwickeln und zu prüfen, ob einzelne Regelungen im FFG zugunsten des Kinderfilms geändert werden sollten. Sie soll unter anderem die FFA dabei unterstützen, eine Allianz zugunsten des Kinderfilms zu schmieden. Ferner soll die Regierung prüfen, ob in dieser Hinsicht eine Quote für Kinderfilme in der Filmförderung und eine Sendequote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen helfen könnten. Bei den Ländern soll die Regierung für den Erwerb von Filmkompetenz als Bestandteil der kulturellen Bildung und "eine Selbstverpflichtung der Fernsehsender werben, vermehrt in originär in Deutschland produzierte Kinderfilme zu investieren". Überdies solle laut Antrag die "Forschung gefördert und untersucht werden, ob auf europäischer Ebene Programme existieren, die zugunsten des Kinderfilms genutzt werden könnten".

Anlässlich der FFG-Verabschiedung betonte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), es gebe im Bundestag "prinzipiell einen fraktionsübergreifenden Konsens", der dem deutschen Film und der Filmwirtschaft sehr gut tue. Das FFG spiegele die aktuelle Filmpolitik und habe dazu beigetragen, dass Deutschland "wieder ein attraktiver Produktionsstandort" geworden sei. Es gebe "kein besseres Subventionsmodell des Staates, das so rentierlich" sei. Der kultur- und medienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Wolfgang Börnsen, und der zuständige Berichterstatter Johannes Selle erklärten anlässlich der Beschlussfassung, das neue FFG sei ein „Quantensprung für den deutschen Film“. Es sichere den Filmstandort Deutschland und „die Arbeitsplätze der kreativen und technischen Berufe in der Filmbranche“. Künftig seien die kreativen Kräfte und die Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater in den FFA-Gremien besser vertreten.

Zum Themenkreis Kinderfilm erklärten die beiden Unionspolitiker, die Förderung des Kinderfilms nach Originalstoffen werde intensiviert: "Auf unsere Initiative hin hat sich eine neue Aufbruchsstimmung unter den Kinderfilm-Akteuren entwickelt. Erstmals ist bei den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Bereitschaft zu einer Quote für den originären Kinderfilm erkennbar."

Interessant für die Kinderfilmszene ist, dass der Verband der deutschen Filmkritik bei einer Anhörung im Kulturausschuss des Bundestags am 15. April gefordert hatte, zunächst zehn Prozent des Förderetats für Drehbücher in die Entwicklung von Kinderfilmen zu stecken.

Reinhard Kleber

 

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